Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in
Ihre Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in führen Sie in unserem Ausbildungsinstitut, in kooperierenden Lehrpraxen und klinischen Einrichtungen durch. Wir begleiten Sie individuell durch Ihre ganze Ausbildung und stehen Ihnen für fachliche, organisatorische und persönliche Fragen zur Verfügung.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung schreibt eine mindestens 4.200 Stunden umfassende Ausbildung vor. Diese besteht aus der theoretischen Ausbildung, der praktischen Tätigkeit, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision, Selbsterfahrung sowie dem ergänzenden Studium.
Bausteine
- Theoretische Ausbildung (TA): 600h
- Selbsterfahrung in der Gruppe: 120h
- Praktische Tätigkeit (PT I): mind. 1.200h
12 monatiges Praktikum in Klinik der psychiatrischen Versorgung - Praktische Tätigkeit (PT II): mind. 600h
6 monatiges Praktikum in klinischen Einrichtung der psychosomatischen Versorgung - Zwischenprüfung
- Psychotherapeutische Behandlung: 600h
- Supervision (SV): 150h
Davon 50h Einzelsupervision und 100h Gruppensupervision. - Ergänzendes Studium („Freie Spitze“): 930h
- Staatliche Prüfung nach drei Jahren möglich
Entsprechend den Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (KJPsychTh-APrV) sind 200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden vertiefte Ausbildung, Gegenstand der theoretischen Ausbildung.
Sie findet in Form von zweitägigen Seminaren statt.
Für die Theoretische Ausbildung kann unser Ausbildungszentrum auf eine große Anzahl von Dozent:innen zurückgreifen, die an anderen Ausbildungsstätten des DGVT-Verbundes tätig sind und darüber hinaus.
Die praktische Ausbildung umfasst gemäß den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes mehrere Bausteine, nämlich die sogenannte Praktische Tätigkeit I und II als auch die ambulanten Stunden (Therapien unter Supervision).
Praktische Tätigkeit
Die Praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei Patient:innen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.
1.200 Stunden finden in einer kinder- und jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder an einer von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
Weitere 600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder in der psychotherapeutischen Praxis einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in oder einer Ärzt:in mit der ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zu absolvieren.
Bei der psychotherapeutischen Behandlung unter Supervision sind mindestens sechs Patient:innenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen. Die supervidierte Behandlung von Patient:innen ist möglich in einer unserer Ambulanzen oder in allen von der Ausbildungsstätte und der zuständigen Landesbehörde für diesen Baustein anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
Die durchgeführten und mit der Krankenkasse abgerechneten „Psychotherapiestunden“ werden vergütet.
Die Selbsterfahrung ist ein wesentlicher und zentraler Bestandteil der Ausbildung. Den Gesetzesvorgaben folgend bieten wir im Rahmen unserer Curricula 120 Stunden als Gruppenselbsterfahrung an.
Gegenstand der therapeutischen Selbsterfahrung sind u.a.
- Reflexion des persönlichen therapeutischen Erlebens und Handelns unter Einbeziehung biographischer Aspekte
- Förderung einer „Therapeut/innen-Identität“ unter Berücksichtigung der persönlichen Ressourcen
- Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Gefühlslagen der Patient:innen im therapeutischen Prozess (beispielsweise Sympathie und Erotik, Angst, Aggressionen und Trauer)
- Analyse eigener Krisen und Problemlösungen sowie deren Einfluss auf die therapeutische Beziehung
- Erarbeitung eigener Problemlösungsstrategien im Umgang mit schwierigen Therapiesituationen
- Erleben von psychotherapeutischen Interventionen anhand eigener Problemstellungen
- Förderung einer individuellen Burnout-Prophylaxe
- Sensibilisierung für Macht und Machtmissbrauchsrisiken in der Psychotherapie
Für die Selbsterfahrung kann unser Ausbildungszentrum auf eine große Anzahl von Dozent:innen zurückgreifen.
Das Psychotherapeutengesetz schreibt Gruppensupervision im Umfang von bis zu 100 Stunden und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision vor. Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung regelmäßig zu verteilen und muss bei mindestens drei unterschiedlichen, von uns anerkannten Supervisor:innen durchgeführt werden.
Wir verfügen über einen umfangreichen Pool an hochqualifizierten und erfahrenen Supervisor:innen vorwiegend aus Hamburg und Umgebung, aus dem Sie nach persönlichen Schwerpunkten oder Ortsnähe auswählen können.
Termin und Ort der Einzel- und Gruppensupervision legt die Ausbildungsteilnehmer:in bzw. die Gruppe von Teilnehmer:innen gemeinsam mit der Supervisor:in fest.
Eine vollständige Liste mit anerkannten Supervisor:innen erhalten unsere Ausbildungsteilnehmer:innen im Infonet.
Das ergänzende Studium (die sogenannte „Freie Spitze“ mit insgesamt 930 Stunden) umfasst:
- Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit,
- Fallkonferenzen, Kolloquien, von Arbeitgebern organisierte ausbildungsbezogene Veranstaltungen,
- die Arbeit in Arbeitsgruppen.
Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT eine lange Tradition. Daher werden die Arbeitsgruppen-Treffen in das ergänzende Studium im Umfang von bis zu 300 Stunden angerechnet. Diese Gruppen, die in der Regel mit den Supervisionsgruppen identisch sind, bestehen aus vier bis fünf Teilnehmer:innen. Zu den Arbeitsinhalten der Arbeitsgruppen kann u.a. gehören:
- Bearbeitung der Ausbildungsmaterialien,
- Durchführung von praktischen Übungen und Rollenspielen,
- kollegiale Supervision (Intervision),
- Weiterführung der themenzentrierten Selbsterfahrung,
- Bearbeitung zusätzlicher Inhalte mit Bezug auf die berufspraktische Tätigkeit,
- Arbeitsplatzanalyse und Besprechung von Problemen der Rollen in Beruf und Ausbildung,
- Erarbeitung von prüfungsrelevantem Wissen gemäß dem Gegenstandskatalog,
- Durchsprechen von Prüfungsfällen und Fallberichten.
Voraussetzungen
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) nennt die Zulassungsbestimmungen für die Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn.
Vorausgesetzt werden gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG (inländische Abschlüsse) Studienabschlüsse, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG erfüllen:
- ein Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie) oder
- ein in einem anderen Staat abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie oder
- ein Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Psychologie, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist.
Studienabschlüsse, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 2b PsychThG erfüllen sind:
- ein Diplom in Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit oder
- ein Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs.4 HRG in Pädagogik oder
- ein Magisterabschluss im Sinne des § 18 HRG mit Hauptfach Pädagogik.
Kosten
- 15.750€ (16.650 Euro, wenn Sie kein Mitglied der DGVT werden möchten, ab Frühjahr 2024)
- 5.500 € Kosten der Einzelsupervision (50 Stunden, ab Frühjahr 2024)
- Die Gebühren beinhalten die Kosten für Anmeldung, theoretischen Unterricht, Selbsterfahrung, Gruppensupervision, Ausbildungsleitung, Ausbildungsmaterialien, Betreuung und Verwaltung.
- Nicht enthalten sind der Aufwand für die eventuelle Unterkunft am Ausbildungsort und ggf. der Aufenthalt in Tagungshäusern im Rahmen der Selbsterfahrung sowie die Kosten für die Anmeldung und Durchführung der staatlichen mündlichen Prüfung (zurzeit 400 Euro).
Refinanzierung
Während der Praktischen Ausbildung werden von den Ausbildungsteilnehmer:innen supervidierte Therapien zulasten der Krankenversicherung durchgeführt. Die Vergütung einer regulären Therapiestunde unterliegt den jeweiligen Verträgen mit den Kassen. Zurzeit wird – angelehnt an das Punktesystem – eine in der Ausbildungsambulanz durchgeführte Therapiestunde mit 49 Euro vergütet (Stand 09/2023). Honoriert werden Sprechstundengespräche, genehmigte Therapiestunden, Probatoriksitzungen, Testdurchführungen und weitere EBM-Leistungen.
Die Vergütung von Therapien die außerhalb der Ausbildungsambulanz in kooperierenden Lehrpraxen durchgeführt werden, liegt aufgrund des erhöhten organisatorischen Aufwands etwas unter der Vergütung in der Ausbildungsambulanz (41€/Therapiestunde, Stand 09/2023).
Ihr Vorteile bei der KJP Hamburg
Neben den allgemeinen Leistungen bieten wir folgende Leistungen:
- Berufshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutz bei Verfahren
- Gute telefonische Erreichbarkeit (Mo und Do von 09:00-16:00 Uhr und Di, Mi und Fr 10:00-16:00 Uhr)
- Ambulanzstandort Hamburg in Kooperation mit dem Ausbildungsinstitut Gesellschaft für Verhaltenstherapie (GFVT) Hannover/Hildesheim
- Auszahlung der Therapiehonorare monatlich
- Individuelle Finanzierung der Ausbildung bei Engpässen
- In Rücksprache Kooperation mit externen Lehrpraxen
- Mitgliedschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (Mitglieder der DGVT erhalten Ermäßigung bei Fortbildungen)